Frischer Wind in 140 Meter Höhe
Die Planung, Genehmigung sowie der Neubau von Windkraftanlagen in Windparks erfordert ein vorheriges Gutachten über Windintensität und Winddauer. Zu diesem Zweck werden bis zu 140 m hohe Windmessmasten an den geplanten Standorten aufgestellt, welche die Winddaten in verschiedenen Höhen messen und nach deren Auswertung eine Entscheidungsgrundlage für den Standort darstellen.
ZPP hat in den letzten Jahren in Deutschland eine Vielzahl von Windmessmasten im Rahmen der Tragwerksplanung oder der Bautechnischen Prüfung bearbeitet.
Die derzeit komplexe Normenlage für Masten konnte dabei ebenso berücksichtigt werden, wie auch die nicht normativ geregelten Eisansätze für hohe Bauwerke.
Die Windmessmasten bestehen aus einer Stahlgitterkonstruktion, die in drei Richtungen mehrfach über die Höhe abgespannt wird. Die filigranen Konstruktionen müssen den Einwirkungen aus Wind und Eis widerstehen. Besonders in den exponierten Höhenlagen der Mittelgebirge sind die klimatischen Bedingungen schwierig zu ermitteln. Aus diesem Grund ist dort eine große Dichte an Windmessmasten erforderlich.