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Tunnel Schemmelsberg

Kategorisierungsberechnung für Straßentunnel gemäß ADR 2007

Der Tunnel Schemmelsberg ist ein Gegenverkehrstunnel im Zuge der Bundesstraße B 39, die in diesem Bereich als Ortsumfahrung für die Stadt Weinsberg gebaut wurde. Der Tunnel liegt zwischen Heilbronn im Westen und Weinsberg im Südosten.

Grundsätzlich gilt, dass Gefahrguttransporte durch Straßentunnel, bei Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften, keine unmittelbare Gefährdung für andere Tunnelnutzer oder das Bauwerk darstellen. Bei Unfällen und eventuell entstehenden Bränden im Tunnel können jedoch Situationen entstehen, die von den Feuerwehren nur schwer oder auch gar nicht mehr beherrscht werden können. Auch Beladungen, die eine vergleichbar hohe Brandlast besitzen und/oder zu einer besonders großen Rauchentwicklung neigen, aber kein Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) darstellen, können gleichgeartete Auswirkungen haben.

ZPP wurde vom Land Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Stuttgart beauftragt, auf Grundlage des europäischen Abkommens über die internationale Beförderung von Gefahrgütern auf der Straße (ADR) und entsprechend der Methodik des Schlussberichts Verfahren zur Kategorisierung von Straßentunneln, den Tunnel Schemmelsberg hinsichtlich seiner Eignung zum Transport gefährlicher Güter gutachterlich zu bewerten. Das Resultat dieser Bewertung ist Grundlage für den Entscheidungsträger, ob der Tunnel für Gefahrguttransporte freigegeben werden kann oder ob eine tiefer gehende Betrachtung notwendig wird.

Letztendlich muss dann die zuständige Verwaltungsbehörde entscheiden, ob und in welchem Maße der Tunnel für Gefahrguttransporte zugelassen wird, ob und welche Einschränkungen notwendig werden oder ob risikomindernde Maßnahmen getroffen werden sollen.

Auftraggeber
Regierungspräsidium Stuttgart
Leistungszeitraum
2017
Standort
Weinsberg, Deutschland
Leistungen
  • Beraten
  • Begutachten

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