Erhaltungsmaßnahme A 516
Objekt- und Tragwerksplanung für das Erhaltungslos AS OB-Eisenheim – südlich AK Oberhausen
Im nördlichen Ruhrgebiet in der Stadt Oberhausen verläuft die Bundesautobahn A 516. Als sogenannte Stadtautobahn fungiert diese hauptsächlich zur Anbindung des Stadtteils Oberhausen-Sterkrade und dem Einkaufs- und Freizeitzentrum Oberhausen-CentrO. Die A 516 beginnt am Autobahnkreuz Oberhausen und wird nördlich der A 42 in die Bundesstraße B 223 übergeführt. Sie dient somit als eine wesentliche Nord-Süd-Verbindung zwischen der A 2 bzw. A 3 im Norden und der A 42 im Süden durch die Stadt Oberhausen.
Der Planungsabschnitt der A 516 erstreckt sich von Streckenkilometer 1,000 südlich des Autobahnkreuzes Oberhausen bis zur Anschlussstelle Oberhausen-Eisenheim. Der Streckenabschnitt umfasst somit 4,073 km. Die Strecke ist charakterisiert durch eine enge Anschlussstellenfolge, eine hohe Anzahl an Ingenieurbauwerken, dicht angrenzende Wohnbebauung sowie Industrie- und Gewerbeansiedlungen.
Im betrachteten Planungsabschnitt liegen im Zuge der A 516 insgesamt zwei Brücken, wobei die Bottroper Straße bzw. Werthfeldstraße geringfügig verstärkt, die Brücke über die Teutoburger Straße durch einen Neubau mit einer Länge von ca. 125 m ersetzt wird. Bei der Brücke handelt es sich um Dreifeldüberbauten, nach Fahrstreifen getrennt. Es ist ein Neubau als Verbundüberbau geplant.
ZPP ist in einer Ingenieurgemeinschaft im Rahmen der Objektplanung der Verkehrsanlagen mit der Sanierung des Oberbaus, der Ausstattung und der Entwässerungsanlagen der A 516 einschließlich der Anschlussstellen beauftragt. Die Planungsleistungen für die Ingenieurbauwerke umfassen die Objekt- und Tragwerksplanung für den Abbruch und den Neubau der Brücke über die Teutoburger Straße (BW 4407 623), die Sanierung diverser Ingenieurbauwerke sowie die Ertüchtigung der Brücke über die Emschertalbahn und den Abbruch und den Neubau von ca. 6 km Lärmschutzwänden. Alle Leistungen werden gemäß HOAI jeweils in den Leistungsphasen 1-3 und 6 erbracht. Weiterer Bestandteil der Beauftragung ist auch die SiGeKo nach AHO Heft Nr. 15.