Kraftwerk Westfalen
Lebensdauermanagement für die Naturzugkühltürme der Blöcke D und E
Die beiden neu errichteten Kraftwerksblöcke D und E des in Hamm-Uentrop gelegenen Steinkohlekraftwerks Westfalen besitzen eine Gesamtleistung von 1600 MW. Im Jahr 2014 wurde von der RWE AG der Block E offiziell in Betrieb genommen. Die zu den neuen Blöcken gehörenden Naturzugkühltürme weisen eine Bauhöhe von 166,5 m auf und werden neben der Hauptfunktion der Kühlung des Kühlwassers auch zur Ableitung der gereinigten Rauchgase genutzt. Um auf die zeit- und kostenaufwändige, obligatorische Beschichtung der Kühlturmschaleninnenfläche verzichten zu können, wurde ein „säure-resistenter“ Hochleistungsbeton eingesetzt, der zum ersten Mal am Kühlturm des Blocks K im Kraftwerk Niederaußem eingesetzt wurde und sich dort bewährt hat.
Zur gezielten Überwachung des Bauwerkszustands erfolgt seit der Fertigstellung der Kühltürme ein kontinuierliches Lebensdauermanagement durch ZPP. Grundlage bildet die VGB-Richtlinie 613 „Leitfaden für das Lebensdauermanagement von Stahlbeton-Kühltürmen in Kraftwerken“. Darüber hinaus wird auf einen Erfahrungsschatz zurückgegriffen, der durch die Durchführung des Lebensdauermanagements an weiteren Kühltürmen gewachsen ist. Durch die aktive Mitarbeit in den entsprechenden VGB-Arbeitsgruppen finden die beim Lebensdauermanagement gewonnenen Erkenntnisse wieder Eingang in die kühlturmspezifischen Richtlinien.
Von 2009 bis 2011 wurde das Kühlturm-Monitoring im Auftrag der RWE Power AG installiert und anschließend in Betrieb genommen. Mit Hilfe von zusätzlich durchgeführter, regelmäßiger Inspektionen können unvorhergesehene Ereignisse, wie z.B. ein Schadenseintritt möglichst frühzeitig erkannt werden. Um Schadensursachen identifizieren und bewerten zu können, kann eine Korrelation mit den gleichfalls im Rahmen des Bauwerk-Monitorings gemessenen Bauwerkseinwirkungen und den ggfs. veränderten Materialeigenschaften (z.B. in Form einer Nacherhärtung des Schalenbetons) durchgeführt werden. Mit den daraus abgeleiteten Erkenntnissen können rechtzeitig entsprechend erforderliche Abhilfemaßnahmen geplant, eingeleitet und in nachfolgenden Revisionszeiten umgesetzt werden.