Weser-Lutter-Kanal
Zustandsbewertung und Objekt- und Tragwerksplanung zur Ertüchtigung und zum Neubau des Kanals
Der bestehende Kanal „Weser-Lutter“ im innerstädtischen Bereich der Stadt Bielefeld wurde zwischen 1898 und 1904 als verrohrter Bachlauf mit Maulprofil und aufgesatteltem Schmutzwasserkanal in Ortbeton- und Kanalklinkerbauweise hergestellt.
ZPP INGENIEURE wurde beauftragt eine bautechnische Aufnahme und Bewertung eines Abschnittes des bestehenden verrohrten Bachlaufs Weser-Lutter sowie des darüber liegenden Schmutzwasserkanals durchzuführen. Dabei wurde festgestellt, dass dieser auf einer Länge von ca. 2,0 km keine ausreichende Standsicherheit aufweist. Hydraulische Berechnungen ergaben zudem, dass der Querschnitt bereits im Bestand nicht ausreichend leistungsfähig ist. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde der Neubau des Kanals beschlossen.
ZPP INGENIEURE wurde ebenfalls mit der Planung der Ingenieurbauwerke einschließlich der örtlichen Bauüberwachung sowie der Tragwerksplanung beauftragt. Neben dem Neubau in offener Bauweise in bestehender Trasse sind Gleis- und Straßenquerungen in geschlossener Bauweise erarbeitet worden. Mehrere Sonderbauwerke sind für den Anschluss bestehender Zuläufe, die Übernahme des Auslasskanals eines bestehenden Regenüberlaufbeckens sowie für Querungen bestehender Leitungsbauwerke erforderlich.
Die Baumaßnahme findet innerstädtisch mit eng angrenzender Bebauung statt. Die Belange der Anwohner sowie sonstiger Betroffener wurden zusammen mit dem Auftraggeber intensiv erörtert und bei der Planung berücksichtigt. Neben der fachlichen Beratung des Betreibers konnte ZPP INGENIEURE den Auftraggeber bei der Öffentlichkeitsarbeit und der Beteiligung von Anwohnern und Betroffenen unterstützen. Der ermittelte Sachstand sowie mehrere Sanierungsvarianten wurden der Politik vorgestellt und erläutert als Grundlage für eine Entscheidungsfindung zur weiteren Vorgehensweise.
Wir erbrachten unsere Leistungen gemäß HOAI für die Objektplanung der Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 einschließlich der örtlichen Bauüberwachung, sowie für die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6.